Erlaubnis vom Justizministerium (Ausländer)
Als Ausländer benötigst du keine schwedische Staatsbürgerschaft oder eine schwedische Sozialversicherungsnummer, um eine Wohnung oder ein Haus in Schweden kaufen zu können. Du musst jedoch belegen, dass du 18 Jahre oder älter bist. Hierfür reicht z.B. eine Kopie deines Reisepasses.
Falls du ein EU-Bürger bist und planst nach Schweden zu ziehen und dort zu bleiben, musst du dich bei Skatteverket registrieren. Das ermöglicht es dir eine schwedische Sozialversicherungsnummer zu erhalten.
Falls du kein EU- oder EES-Bürger bist und nach Schweden ziehen möchtest, musst du dich für eine Aufenthaltsgenehmigung bewerben. Du kannst dich entweder bei der Schwedischen Botschaft oder bei dem Konsulat in dem Land aus dem du wegziehst bewerben. Alternativ kannst du dich bei Migrationsverket nach deiner Ankunft in Schweden bewerben.
